Dieser Ultimate Guide liefert kompakte Informationen zu Besitz, Konsum und den wichtigsten Regelungen in Deutschland und international. Seit dem 01.04.2024 ist der legale Besitz in Deutschland Alltag, doch der öffentliche konsum bleibt an sensiblen Orten eingeschränkt.
Wir erklären klar, wo der Konsum erlaubt ist und wo Verbotszonen greifen. Fußgängerzonen haben häufig zeitliche Beschränkungen. Sichtweite von bis zu 100 m und Bereiche wie Schulen, Kitas oder Sportflächen sind besonders geschützt.
Außerdem zeigen wir, wie Karten wie die Bubatzkarte OpenStreetMap-Daten nutzen, aber nicht vollständig sind. Prüfen Sie immer die örtlichen Sichtverhältnisse vor Ort.
Im Guide finden Sie zudem Hinweise zu Anbauvereinigungen, zur Lage 2025, zu betroffenen Personen und Antworten auf typische Fragen. Ziel: verlässliche, freundliche und praxisnahe Informationen ohne Panik.
Wesentliche Erkenntnisse
- Seit 01.04.2024 ist der Besitz in Deutschland legal, aber Regeln gelten lokal.
- Öffentlicher Konsum ist an sensiblen Orten eingeschränkt; Blickweite zählt.
- Fußgängerzonen können zwischen 7 und 20 Uhr konsumverbote haben.
- Karten helfen zur Orientierung, ersetzen aber keinen Realitätscheck am Ort.
- Anbauvereinigungen und junge Personen brauchen besondere Aufmerksamkeit.
Überblick 2025: Was sich geändert hat und warum es wichtig ist
Die Neuerungen 2025 verschieben den Fokus von starren Meterangaben hin zur praktischen Sichtweite. Das bringt Behörden und Bürgern mehr Alltagstauglichkeit.
Im Kern heißt das: Rund um Eingänge von Schulen, Kitas, Kinder- und Jugend-einrichtungen sowie öffentlich zugängliche Sportstätten gilt ein Konsumverbot in bis zu 100 Metern Sichtweite. Frühere Pläne mit 200 metern Abstand wurden abgeschwächt.
Open-Data-Karten auf OSM-Basis visualisieren mögliche Zonen. Sie liefern nützliche informationen, sind aber nicht vollständig. Vor Ort zählen reale Sichtverhältnisse: Gebäude, Hecken und Höhenunterschiede verändern die Wirkung der Regel.
“Weniger starre Abstände, mehr Blick auf die konkrete Situation.”
- Das neue gesetz und das cannabisgesetz geben damit mehr Rechtssicherheit.
- Anbauvereinigungen werden als Akteure wichtiger und beeinflussen lokale Regeln.
- Der besitz bleibt legal, doch der öffentliche konsum ist differenziert geregelt.
Deutschland heute: Öffentlicher Konsum, Sichtweite und 100‑Meter‑Regel im CanG
Seit der Reform zählt im Alltag vor allem die konkrete Sicht. Das Gesetz setzt den Schutz sensibler Orte in den Mittelpunkt. Sichtweite bestimmt, ob ein öffentlicher konsum erlaubt oder eingeschränkt ist.
Sichtweite definiert: 100 Meter um Eingänge von Schulen, Kitas, Jugend- und Kinder‑einrichtungen
Rund um Eingänge von Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen gilt oft ein Konsumverbot bis zu 100 Metern Sichtweite. Maßgeblich ist, ob der Eingang sichtbar ist und direkte Blickachsen bestehen.
Öffentlich zugängliche Sportstätten und deren Umgebung
Auch öffentlich zugängliche Sportstätten zählen zu den Schutzbereichen. Karten auf OSM‑Basis markieren mögliche Zonen, sind aber nicht amtlich.
Fußgängerzonen: Konsumverbot von 7 bis 20 Uhr
In vielen Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr untersagt. Außerhalb dieses Zeitfensters bleibt oft mehr Spielraum — sofern keine Sicht auf sensible Einrichtungen besteht.
Besitz seit 01.04.2024 legal – was heißt das im Alltag?
Der Besitz ist legal, doch der öffentliche Gebrauch bleibt lokal begrenzt. Parks, Ufer oder Plätze außerhalb direkter Sichtachsen sind meist geeigneter.
- Wichtig: Prüfen Sie vor Ort die tatsächliche Sichtweite; Bäume und Mauern ändern die Lage.
- Karten helfen zur Orientierung, ersetzen aber keinen Realitätscheck.
- Anbauvereinigungen können zusätzliche Zonenregeln auslösen.
Straßenverkehr 2025: THC‑Grenzwert, Fahranfänger-Verbot und Mischkonsum
Die Regeln zum Straßenverkehr 2025 zielen auf klare Grenzwerte und praktikable Sanktionen. Das neue gesetz fasst wissenschaftliche daten und politische Beschlüsse zusammen und schafft Rechtssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.
Neuer THC‑Grenzwert: 3,5 ng/ml im Blutserum (§ 24a StVG)
Seit dem 22.08.2024 gilt ein fester Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum nach § 24a StVG. Grundlage war eine Expertenarbeitsgruppe des BMDV; Bundestag und Bundesrat stimmten dem Entwurf zu.
Nulltoleranz für Fahranfänger und Mischkonsum
Fahranfänger unterliegen einem ausdrücklichen Verbot von cannabis‑Konsum vor Fahrtantritt. Ebenso ist der Mischkonsum mit Alkohol verboten. Strafrechtlich bleiben §§ 315c und 316 StGB relevant.
Fahreignung, Entzug und MPU
Fahreignung wird bei Missbrauch oder Abhängigkeit eingeschränkt. Gelegentlicher konsum ohne Trennungsdefizit führt nicht automatisch zum Entzug.
- Nach Entwöhnung ist in der Regel nach einem Jahr Abstinenz die Eignung wiederherstellbar.
- Ärztliche Gutachten sind nur bei Verdacht auf Abhängigkeit vorgesehen.
- Eine MPU kommt bei wiederholten Zuwiderhandlungen oder unklarer Missbrauchslage in Betracht.
Medizinalgebrauch und Gutachten
Bei Medizinalpatienten dürfen Gutachten nur angeordnet werden, wenn Hinweise auf missbräuchliche Einnahme oder Leistungseinbußen trotz bestimmungsgemäßer Nutzung vorliegen. Der umgang mit Therapiebedarfen bleibt damit fair und praxisnah.
“Der Grenzwert soll Verkehrssicherheit und rechtsstaatliche Prinzipien verbinden.”
Anbauvereinigungen: Abstände, befriedetes Besitztum und Verbotszonen
Anbauvereinigungen haben eigene räumliche Regeln, die das Umfeld und den Umgang mit Konsum beeinflussen.
Wichtig: Nach dem CanG ist Konsum im befriedeten Besitztum einer Anbauvereinigung sowie in deren sichtweite verboten. Karten-Tools zeigen oft einen 200‑Meter‑abstand als Planungswert, doch rechtlich zählt die Sichtachse.
200‑Meter‑Abstand versus Sichtweiten-Regel
Planer visualisieren häufig einen 200‑m‑abstand, um Einflussbereiche abzuschätzen.
Das Gesetz dagegen orientiert sich an der tatsächlichen sichtweite. Kartendistanzen sind nicht bindend.
Konsum im befriedeten Besitztum beachten
Innerhalb klar abgegrenzter Flächen gilt ein striktes verbot des Konsums für Mitglieder und Besucher.
Bei Nähe zu sensiblen einrichtungen können Zonen überlappen. Vor Ort prüfen, Hausordnung beachten und transparent kommunizieren.
| Kriterium | Praxis | Rechtliche Relevanz |
|---|---|---|
| 200‑Meter‑Abstand | Visualisierung in Karten | Planungsgröße, nicht bindend |
| Sichtweite | Entscheidend für Verbotszonen | Maßgeblich nach CanG |
| Befriedetes Besitztum | Interne Regeln, Kontrollen möglich | Konsum ist hier verboten |
| Nachbarschaft | Transparenz reduziert Konflikte | Besitz bleibt legal, Pflichten gelten |
“Karten helfen zur Orientierung – die rechtliche Bewertung bestimmt die Sichtachse vor Ort.”
Daten und Karten: Wie Bubatzkarte und OSM Verbotszonen sichtbar machen
Digitale Karten liefern schnelle Hinweise, ersetzen aber keinen Blick auf die reale Umgebung. Die Bubatzkarte nutzt OpenStreetMap‑daten und färbt rote Flächen ein, die als mögliche Verbotszonen gelten.
Was die Bubatzkarte zeigt – und was nicht
Die Karte markiert Sichtachsen bis 100 m um Schulen, Kitas, Kinder‑ und Jugendeinrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten. Fußgängerzonen mit Zeitfenster 7–20 Uhr sind nicht abgebildet.
OpenStreetMap‑Daten: Vollständigkeit, Aktualität und Grenzen
OSM‑Tags wie leisure=playground oder amenity=school bilden die Grundlage. Qualität und Aktualität variieren regional; fehlende oder falsche Einträge verschieben rote Flächen.
Warum Sichtweite vor Ort entscheidend bleibt
Wichtig: Karten bieten informationen für den Alltag und den Jugendschutz, sie sind aber nicht amtlich. Anbauvereinigungen lassen sich mit einstellbaren abstand‑Parametern (z. B. 200 m) simulieren, doch rechtlich zählt die tatsächliche sichtweite im Gelände.
- datengetriebene Tools helfen Eltern und Nutzer bei der Planung.
- Die Verantwortung für die Lageprüfung bleibt beim Nutzer.
- Fehler melden und OSM verbessern erhöht die Qualität der informationen.
“Karten sind ein Werkzeug – vor Ort entscheidet die Sichtachse über ein Verbot.”
Länderübersicht 2025: Cannabis-Regelungen im internationalen Vergleich
Wer ins Ausland reist, trifft auf ein Mosaik sehr unterschiedlicher gesetzlicher Vorgaben zum Besitz und Konsum.
Europa im Blick
In Europa variieren die regelungen stark. Die Niederlande nutzen das Coffeeshop‑Modell, Portugal setzt auf Entkriminalisierung.
Schweiz und Tschechien führen Pilotprojekte und lokale Varianten ein. Prüfen Sie lokale informationen vor dem Aufenthalt.
Nord‑ und Südamerika
Kanada hat landesweit legalisiert; die USA bleiben ein Flickenteppich mit unterschiedlichen Bundesstaatenregeln.
Uruguay war einer der ersten Staaten mit nationaler Legalisierung.
Weltweit gemischte Ansätze
Israel, Australien und Neuseeland verfolgen meist medizinische oder schrittweise Reformen.
Die Konzepte sind oft nicht mit deutschen anbauvereinigungen vergleichbar.
Reisetipps: Besitz, Konsum und Polizei
Wichtig: Prüfen Sie Gesetzestexte, Zoll‑ und polizei‑Hinweise am ort.
- Dokumentieren Sie verlässliche daten (Screenshots, offizielle Links).
- Beachten Sie, dass Sichtweitenkonzepte selten international deckungsgleich sind.
- Familien mit kinder sollten besondere Vorsicht walten lassen.
| Region | Typische Regel | Reisewarnung |
|---|---|---|
| Europa | Liberal bis restriktiv; Coffeeshops/Entkriminalisierung | Prüfen lokale Gesetze |
| Nord/Südamerika | Kanada: legal; USA: bundesstaatlich unterschiedlich; Uruguay: national legal | Grenz- und Bundesrecht beachten |
| Rest der Welt | Meist medizinisch oder restriktiv | Polizei‑Praxis variiert stark |
Stadt vs. Land: Wo öffentliche Konsumverbote besonders greifen
In Städten überlagern sich Schutz‑ und Sichtachsen so stark, dass freie Plätze selten schnell zu finden sind.
Großstädte: Berlin, Hamburg, Ruhrgebiet — dichte Verbotsflächen
In Metropolen verdichten schulen, Kitas und sportstätten die Zonen. Sichtweite‑Flächen überlagern sich und machen spontane Spots knapp.
Fußgängerzonen sind tagsüber (7–20 Uhr) meist konsumfrei. Abends lässt sich außerhalb direkter Blickachsen eher ein legaler Ort finden.
Orientierung in Parks, an Gewässern und außerhalb der Sichtweite
Große Parks, Uferwege und geschirmte Areale bieten oft genug abstand und unterbrochene Sichtachsen. Schon wenige metern Versatz (Mauer, Hecke) können die Regelwirkung aufheben.
- Berlin: Parks und Spreeufer als mögliche Rückzugsräume.
- Hamburg: Ufer der Alster oder südlich der Elbe empfohlen.
- Auf dem Land sind Abstände meist größer, aber Dorfmitten bleiben Hotspots.
| Typ | Charakter | Praxis |
|---|---|---|
| Stadt | hohe Dichte an Schutzbereichen | Spot‑Suche nötig, Anbauvereinigungen erhöhen Zonen |
| Land | weitere Abstände | leichter ruhige Orte, dennoch lokale Hotspots |
| Rückzugsorte | Parks, Ufer, geschirmte Areale | Prüfen der Sicht; Respekt gegenüber kinder und Anwohnern |
Prüfen Sie kurz die Sicht: wenige Schritte entscheiden, ob ein verbot greift oder nicht.
Jugendschutz und sensible Orte: Schulen, Kitas, Spielplätze, Sportstätten
Jugendschutz hat Vorrang: In der Nähe von sensiblen einrichtungen schützt das Gesetz Kinder und Jugendliche aktiv vor Sicht‑ und Kontakt‑Exposition.
Kinder- und Jugendeinrichtungen: Null Toleranz in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen
Das CanG untersagt den Konsum in der unmittelbaren Gegenwart von Minderjährigen. Dieses verbot gilt unabhängig von anderen Bedingungen.
Öffentlicher Konsum ist zudem in Sichtweite bis 100 m um Eingänge von schulen, Spielplätzen, jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten untersagt.
- Schutz zuerst: Kein Konsum, wenn Kinder anwesend sind.
- Achten Sie auf Sichtachsen und mehrere Eingänge — alle können relevant sein.
- Als Person im öffentlichen Raum: Abstand halten, Rücksicht nehmen und Konflikte vermeiden.
- Auch wenn der besitz legal ist, bleibt Konsum an diesen Orten tabu.
- Achten Sie auf sauberes Verhalten und höfliche Kommunikation, um Beschwerden zu vermeiden.
Platzieren Sie Ihren Aufenthalt in weniger frequentierten Bereichen oder wählen Sie Zeiten außerhalb typischer Familiennutzung, um Auseinandersetzungen mit Eltern und Aufsichtspersonen zu vermeiden.
Rechte, Pflichten und Praxis: Umgang mit Polizei, Ordnungsamt und Regeln
Konkrete Regelungen geben einen Rahmen, wichtig ist aber der praktische Umgang im Alltag. Das Gesetz schützt Minderjährige und sensible Bereiche durch die Sichtweitenregel (bis 100 m). Karten helfen zur Orientierung; maßgeblich sind die tatsächlichen Sichtverhältnisse vor Ort.
So verhalten Sie sich souverän bei Kontrollen:
- Bleiben Sie freundlich und ruhig; Ausweis bereithalten und klare, kurze Antworten geben.
- Fragen Sie sachlich nach dem Grund der Ansprache und erklären Sie, dass Sie sich außerhalb der Sichtweite oder außerhalb von Fußgängerzonen‑Zeiten aufhalten.
- Dokumentieren Sie Auffälliges und suchen Sie nachträglich Rechtsrat, statt vor Ort zu eskalieren.
Im Straßenverkehr gilt der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC; Fahranfänger und Mischkonsum sind besonders geregelt. Bei Verdacht kann ein Test folgen. Personen, die respektvoll handeln, geraten seltener in kritische Situationen.
„Rücksicht und Klarheit lösen viele offenen Fragen im Alltag.“
Cannabis Erlaubt wo: Schnell-Check für Orte, Zeiten und Abstände
Ein schneller Orts-Check spart Ärger: Sichtlinien, Zeitfenster und Verkehrssicherheit kurz prüfen.
So behalten Sie den Überblick:
Checkliste „öffentlicher Raum“
- Sichtachsen prüfen: Bis zu 100 m um Eingänge sensibler Einrichtungen zählt die Sichtweite; Gebäude oder Hecken können das ändern.
- Zeiten beachten: In Fußgängerzonen ist der Konsum meist zwischen 7–20 Uhr untersagt.
- Orte meiden: Eingänge von Schulen, Kitas, Spielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportflächen vermeiden.
- Anbauvereinigungen: Im befriedeten Besitztum ist kein Konsum erlaubt; Hausordnungen respektieren.
Checkliste „Mobilität“
- THC‑Grenzwert: 3,5 ng/ml im Blutserum (§ 24a StVG) beachten.
- Fahranfänger: Nulltoleranz vor Fahrtantritt; kein Mischkonsum mit Alkohol.
- Sicher fahren: Nach Konsum genügend Zeit verstreichen lassen und nicht „auf Kante“ fahren.
| Kriterium | Was prüfen | Praxis |
|---|---|---|
| Sichtweite | 100 m um Eingänge | Wenn die Sicht unterbrochen ist, kann Konsum möglich sein |
| Fußgängerzonen | Zeitfenster 7–20 Uhr | Tagsüber nicht konsumieren |
| Anbauvereinigungen | Befriedetes Besitztum | Konsum ist intern verboten; Außenbereiche nur außerhalb der Sicht bleiben |
| Verkehr | 3,5 ng/ml + Fahranfänger-Regeln | Nüchtern und getrennt vom Fahren behandeln |
Im Zweifel: wenige Meter Ortswechsel statt Diskussion — das ist oft die beste Lösung.
Fazit
Kurz zusammengefasst: Das 2025er cannabisgesetz setzt auf Sichtweite statt starrer abstand-Kreise. Praktisch heißt das: bis zu 100 metern um Eingänge sensibler Einrichtungen gelten besondere Regeln.
Achten Sie auf Zeiten in Fußgängerzonen (7–20 Uhr), die Verbote im befriedeten Besitztum von anbauvereinigungen und die klaren Vorgaben im Verkehr. Der Grenzwert 3,5 ng/ml und Nulltoleranz für Fahranfänger gelten strikt.
Nutzen Sie Karten als information, prüfen Sie aber immer die reale Sicht vor Ort. Der umgang cannabis sollte rücksichtsvoll bleiben: Der Besitz ist legal, der Konsum aber örtlich begrenzt.
Bei offenen fragen helfen das Gesetz, lokale Verordnungen oder rechtliche Beratung. Wissen, Rücksicht und Prüfung vor Ort sichern Rechtssicherheit im Alltag.
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