Dieser Leitfaden führt Sie freundlich und klar durch die ersten Schritte zur legalen Vereinsgründung nach dem neuen Gesetz.
Seit Unterzeichnung am 27.03.2024 und Inkrafttreten am 01.04.2024 ist der gemeinschaftliche Anbau über Anbauvereinigungen ab 01.07.2024 möglich.
Wir erklären die nicht-kommerzielle Ausrichtung, die Mitgliedsobergrenze von maximal 500 Personen und die Pflicht zur Satzung mit Mindestmitgliedschaft.
Sie erhalten einen klaren Überblick zu Antragspflichten, Mengenplanung in Gramm, Sicherheits- und Präventionskonzepten sowie Jugendschutz.
Praxisnahe Tipps helfen bei Organisation, Dokumentation und finanzieller Struktur. So planen Sie rechtssicher und starten verantwortungsvoll.
Wichtige Erkenntnisse
- Das neue Gesetz ermöglicht ab 01.07. gemeinschaftlichen Anbau in Anbauvereinigungen.
- Maximal 500 Mitglieder und strenge Nachweispflichten schützen den Betrieb.
- Antrag an die Landesbehörde mit Registerdaten, Vorständen und Sicherheitskonzept.
- Klare Abgaberegeln, Mengenplanung in Gramm und Jugendschutz sind zentral.
- Non‑profit‑Ausrichtung und genaue Dokumentation reduzieren rechtliche Risiken.
Das Cannabis-Gesetz 2024/2025: Was sich für Cannabis Social Clubs ändert
Das neue Gesetz bringt klare Regeln für gemeinschaftlichen Anbau und formale Erlaubnisverfahren.
Seit dem 01.04.2024 ist Besitz und privater Anbau im Rahmen des CanG legalisiert. Ab dem 01.07.2024 dürfen anbauvereinigungen gemeinschaftlich produzieren, unter strengen Bedingungen.
Der Rahmen ist strikt nicht-kommerziell: Produktion nur für Mitglieder, keine Gewinnmaximierung, keine Abgabe an Dritte und kein Versand. Werbung und auffällige Außenkommunikation sind verboten.
Maximal 500 Mitglieder, feste Abgabegrenzen und umfangreiche Sicherheitsauflagen schützen Öffentlichkeit und Zielgruppen. Behörden erteilen die erlaubnis auf Landesebene.
Im Antrag müssen Sie u. a. Registerdaten, Vorstände, Zugangsberechtigte, Führungszeugnisse, GZR‑Auskünfte sowie Standort‑ und Sicherheitsdaten einreichen. Ebenso sind Präventions- und Jugendschutzkonzepte Pflicht.
- Wichtig: Jahresmengen werden an die Mitgliederzahl gekoppelt und können angepasst werden.
- Planen Sie frühzeitig Dokumentation und interne Prozesse, um Vorgaben und vorschriften dauerhaft zu erfüllen.
Voraussetzungen für die Gründung: Von Mitgliedern bis „befriedetes Besitztum“
Klare Voraussetzungen schützen Mitglieder und Behörden gleichermaßen.
Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben. Alle Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nachweisen.
Die Satzung muss eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten vorsehen. Bei Wegzug aus Deutschland ist ein Ausschlussverfahren zu regeln.
- Doppelmitgliedschaften sind unzulässig; eine Selbstauskunft zur Einzigmitgliedschaft ist einzuholen und drei Jahre aufzubewahren.
- Das Gelände muss befriedetes Besitztum sein: Umfriedung, einbruchsichere Türen/Fenster, Sichtschutz und Zugangskontrollen sind Pflicht.
- Alters- und Identitätskontrollen erfolgen mit amtlichem Ausweis; Abläufe sind bei der Ausgabe schriftlich zu dokumentieren.
| Voraussetzung | Konkrete Anforderung | Dokumentation |
|---|---|---|
| Mitgliederzahl | Max. 500 Mitglieder | Mitgliederliste, Registerdaten |
| Mindestalter & Wohnsitz | 18+; Wohnsitz in Deutschland | Kopie Ausweis, Meldebescheinigung |
| Mitgliedschaftsdauer | Mind. 3 Monate in Satzung | Beitrittsdatum, Austrittsregelung |
| Sicherheit Gelände | Umfriedung, Einbruchschutz, Zugangskontrollen | Sicherheitskonzept, Fotos, Angebote |
Prüfen Sie Ihre daten vor Antragstellung und nutzen Sie eine kurze Checkliste für Nachweise. So reduzieren Sie Nachfragen und beschleunigen das Verfahren.
Rechtsform wählen und Verein gründen: Warum der e.V. die Praxislösung ist
Für viele Initiativen ist der eingetragene Verein die pragmatische Lösung mit klaren Regeln.
Der e.V. reduziert Gründungs- und Verwaltungskosten im Vergleich zur Genossenschaft. Er bietet einfache Haftungsregeln und erleichtert die Kontoführung.
Gründungsversammlung, Vorstand und Notartermin
Die Schritte sind konkret und überschaubar.
- Gründungsversammlung mit mindestens sieben Gründungsmitgliedern.
- Satzungsbeschluss und Wahl des Vorstands.
- Protokoll erstellen und Unterschriften notariell beglaubigen.
Eintragung und Rechtsfähigkeit
Die Anmeldung beim Registergericht erfolgt mit den beglaubigten Unterschriften der vertretungsberechtigten Vorstände.
Erst mit der Eintragung ins Vereinsregister erlangt der Verein Rechtsfähigkeit und darf den Zusatz e.V. führen.
“Das OLG München bestätigte, dass eine Eintragung möglich ist, wenn die Satzung klarstellt, dass Anbau und Abgabe erst nach Erlaubnis beginnen.”
- Wichtige satzung-Inhalte regeln Zweck, Aufgaben des Vorstands und Mitgliedsrechte.
- Bereiten Sie Ausweise, Gebühren und die Unterlagen für die eintragung vereinsregister vor.
Satzungspflichten für Anbauvereinigungen nach CanG
Die Satzung bildet das Rückgrat jeder Anbauvereinigung und legt verbindliche Regeln für Zweck und Ablauf fest.
Zweck klar und eindeutig formulieren
Der zweck muss ausschließlich gemeinschaftlichen Eigenanbau und die geregelte Abgabe an Mitglieder vorsehen.
Ebenso sind Abgaben von Vermehrungsmaterial an Mitglieder und sonstige Volljährige zu regeln.
Mitgliedschaftsregeln: Eintritt, Pflichten und Ausschluss
Die satzung muss Mindestmitgliedschaft (mindestens drei Monate), Alters- und Wohnsitzvorgaben sowie Identitätsprüfungen festschreiben.
Wegzug aus Deutschland ist als Ausschlussgrund zu definieren. So bleiben Abgabeströme planbar.
Organe, Zuständigkeiten und Compliance
Bestimmen Sie Mitgliederversammlung, Vorstand und optionalen Anbaurat und weisen Sie klare Zuständigkeiten zu.
Verankern Sie interne Regeln zur Dokumentation, Qualitätssicherung, Stichproben und Vernichtung nicht weitergabefähigen Bestände.
- Empfehlung: Sanktionen staffeln (Verwarnung → Ausschluss) und Meldewege an Aufsichtsstellen bestimmen.
- Wichtig: Prozesse zu Zugangskontrollen und sicherer Verwahrung sind in der satzung zu beschreiben.
Behördliche Erlaubnis beantragen: Inhalte, Nachweise und Fristen
Der Antrag auf behördliche erlaubnis verlangt präzise Angaben und belastbare Nachweise.
Wesentliche Pflichtangaben sind Vereinsname, Anschrift und Registergericht samt Registernummer. Nennen Sie Vor‑ und Nachnamen, Geburtsdaten und Kontaktdaten der vertretungsberechtigten personen sowie entgeltlich beschäftigte mit Zugang zu Beständen.
Nachweise, Fristen und Sicherheitskonzept
Führungszeugnisse (§30 BZRG) und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister (§150 GewO) dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Reichen Sie diese für jede vertretungsberechtigte person ein.
Die mengenplanung in gramm muss realistisch zur Mitgliederzahl passen und Marihuana sowie Haschisch separat ausweisen. Geben Sie Jahresprognosen und Flächengrößen in m² an.
Standortdaten und Prävention
Beschreiben Sie die Lage des befriedeten besitztums genau: Anschrift, Flurbezeichnung (falls nötig), Gebäude- und Gebäudeteil. Fügen Sie ein Sicherungs- und Schutzkonzept nach §22 CanG bei.
- Sicherheitsinhalte: Umfriedung, Einbruchschutz, Sichtschutz, Zugangsprotokolle, Kamera- und Schließsysteme.
- Präventionsbeauftragter: Nennen Sie die Person und fügen Sie Qualifikationsnachweise bei.
- Jugendschutz: Gesundheits‑ und Jugendschutzkonzept nach §23 Abs. 6 ist Pflicht.
| Erforderlicher Nachweis | Details | Frist/Gültigkeit |
|---|---|---|
| Führungszeugnis | Für jeden vertretungsberechtigten Vorstand | max. 3 Monate alt |
| Mengenplanung | Jahresangaben in Gramm, getrennt nach Marihuana/Haschisch | zum Antrag |
| Standortdaten | Adresse, Flur/Teilfläche, Anbaufläche in m² | zum Antrag |
Behörden stellen oft Rückfragen. Melden Sie Änderungen (z. B. Vorstandswechsel) unverzüglich, damit die erlaubnis nicht gefährdet wird.
Standort, Sicherheit und Transport: So schützen Sie Anlage und Produkt
Wahl des Standorts und klare Sicherheitsregeln sind die Basis für eine rechtskonforme Anbauvereinigung. Achten Sie auf Abstand zu sensiblen Einrichtungen und die Möglichkeit, das Gelände lückenlos zu sichern.
Umfriedung, Einbruchschutz, Sichtschutz und Zugangskontrollen
Wählen Sie Flächen, die mindestens 200 m von Schulen, Kinder‑ und Jugendeinrichtungen entfernt liegen. Das reduziert Risiken und entspricht dem gesetzlichen rahmen.
Konkrete Maßnahmen sind Umzäunung, einbruchhemmende Türen/Fenster, kamera‑ und elektronisches Zutrittssystem sowie eine rigorose Schlüsselverwaltung.
Gewächshäuser benötigen zusätzlichen Sichtschutz, um Einblicke zu verhindern. Legen Sie klare Besucherregeln und ein Besuchermanagement fest.
Transportvorgaben über 25 Gramm und behördliche Meldungen
Bei Transporten >25 gramm gelten strenge vorgaben: max. 1/12 der jährlichen Menge, gesichertes Behältnis und eine Meldung an die behörden mindestens einen Werktag vorab.
- Transport nur durch eine person aus der Anbauvereinigung oder mit Begleitung.
- Mitzuführende Dokumente: Mitgliedsausweis, Kopie der erlaubnis und eine Transportbescheinigung mit allen relevanten daten.
- Archivieren Sie Bescheinigungen und erstellen Sie eine Freigabekette mit Checklisten.
Praxis‑Tipp: Schulen Sie Beteiligte, führen Sie regelmäßige Risikoanalysen durch und hinterlegen einen Notfallplan für Zwischenfälle. Solche Prozesse sichern Anlage, Produkt und Vertrauen.
Anbau, Qualität und Abgabe: Regeln für Cannabis, Samen und Stecklinge
Regeln zu Verpackung, Kennzeichnung und maximalen Abgabemengen sorgen für Transparenz und Sicherheit.
Zulässige Produkte: Es darf ausschließlich Marihuana oder Haschisch ausgegeben werden. Mischprodukte, Zusätze mit Nikotin oder Lebensmittelzusätze sind untersagt.
Kennzeichnung und Beipackzettel
Jede Einheit kommt in neutraler Verpackung mit einem Beipackzettel.
- Pflichtangaben: Gewicht in Gramm, Sorte, Ernte‑ und MHD, durchschnittlicher THC‑/CBD‑Gehalt.
- Risikohinweise: unter 25 Jahren, Schwangerschaft/Stillzeit, Wechselwirkungen, Verkehrstauglichkeit und Link zur BZgA‑Plattform.
Abgabemengen und Altersgrenzen
Maximal 25 g pro Tag. Für 18–20‑Jährige gilt pro Monat ein Limit von 30 g bei THC‑Obergrenze ≤10 %.
Ab 21 Jahren sind bis zu 50 g pro Monat möglich. Ausgabe nur gegen Ausweis und Mitgliedsausweis; jede Abgabe wird dokumentiert.
Vermehrungsmaterial
Pro Monat sind bis zu 7 Samen oder 5 Stecklinge pro person zulässig. Stecklinge müssen persönlich innerhalb des befriedeten Besitzes übergeben werden; Versand ist verboten.
- Qualitätstipps: Sauberkeit, Stichproben, Laborchecks bei Verdacht und sofortige Vernichtung nicht freigabefähiger Bestände.
- Nutzen Sie standardisierte Etiketten und digitale Protokolle mit Serien‑/Chargendaten, um vorschriften und daten lückenlos nachzuweisen.
Jugendschutz, Konsumverbote und Prävention im Club-Alltag
Prävention und klare Verbote bestimmen das Verhalten auf dem Vereinsgelände. Ein schriftliches Gesundheits- und Jugendschutzkonzept ist verpflichtend und muss laufend aktualisiert werden.
Gesundheitskonzept und Präventionsbeauftragter
Benennen Sie einen Präventionsbeauftragten mit nachgewiesenen Qualifikationen. Fortbildungen bei anerkannten Stellen sind Pflicht. Dokumentieren Sie Schulungen, Materialien und Ansprechpartner.
Konsum- und Werbeverbote, Abstände
Auf dem Gelände ist jeglicher Konsum verboten. Ebenso gilt ein Konsumverbot in definierten Zonen, etwa Fußgängerzonen zwischen 7:00–20:00 Uhr.
Halten Sie mindestens 200 Meter Abstand zu Schulen, Kitas, Spielplätzen und Jugendstätten. Prüfen und dokumentieren Sie den Standort vor Antragstellung.
- Praktische Hinweise: Dezente Beschilderung, keine Werbung, keine auffälligen Logos.
- Bereitstellung von Präventionsmaterial (z. B. BZgA‑Hinweise) und klare Hinweise zu Risiken insbesondere für Personen unter 25 Jahren.
- Enge Zusammenarbeit mit Behörden: Transparente Abläufe vereinfachen Kontrollen und Rückmeldungen.
- Regelmäßige interne Schulungen für Ausgabe-Teams sorgen für korrekte Alters- und Identitätsprüfungen.
Weiterführende Informationen zu erweiterten Konsumverboten in Bundesländern finden Sie in einem kompakten Beitrag zu regionalen Vorgaben.
Dokumentation, Stichproben und Meldungen: Compliance im Betrieb
Gute Dokumentation schützt den Betrieb und erleichtert behördliche Prüfungen.
Abgabe- und Anbauprotokolle, Qualitätssicherung und Vernichtung
Führen Sie digitale Abgabe‑ und Anbauprotokolle mit Chargenkennzeichnungen, Bestandszahlen und Verantwortlichkeiten.
Die organisation sollte klare Aufgaben für Ausgabe, Lager und Qualität vorsehen. Nicht weitergabefähiges Material ist unverzüglich zu vernichten.
Regelmäßige Stichproben und dokumentierte Kontrollen sichern die einhaltung der vorschriften.
Jährliche Meldungen, anlassbezogene Kontrollen und Anpassungen
Mindestpflicht: jährliche Meldung von Ernte‑ und Weitergabemengen an die behörden. Ergänzend: anonymisierte Abgabe‑Kennzahlen nach Altersgruppen.
Für anlassbezogene Kontrollen halten Sie Vorlagen, Ansprechpartner und Nachweise bereit. Melden Sie Verunreinigungen sofort.
Interne Audits führen Sie schrittweise durch: Befunde, Korrekturmaßnahmen und Präventionsanpassungen dokumentieren.
| Bereich | Inhalt | Frequenz |
|---|---|---|
| Abgabeprotokoll | Chargen, Gewicht, Empfänger (anonymisiert) | Täglich |
| Anbauprotokoll | Fläche, Ernte, Laborbefunde | Erntebezogen |
| Vernichtung | Grund, Menge, Verantwortliche | Bei Bedarf |
| Meldungen | Ernte, Weitergabe, anonym. Kennzahlen | Jährlich |
Wichtig: Ein Widerruf der Erlaubnis droht bei schwerwiegenden Verstößen. Transparente Datenführung reduziert dieses Risiko.
Finanzen und Steuern: Mitgliedsbeiträge, Buchhaltung, Umsatzsteuerfragen
Kostendeckung statt Profitorientierung ist die finanzielle Leitlinie jeder zulässigen Anbauinitiative. Ziel ist, laufende Kosten zu decken und Überschüsse zu vermeiden.
Nicht‑kommerzielle Ausrichtung und Kostendeckungsprinzip
Mitgliedsbeiträge finanzieren den Betrieb: Sicherheit, Miete, Energie, Labor und Versicherungen. Strukturieren Sie Beiträge als Grundbeitrag plus anteilige Kosten.
Transparenz gegenüber Mitgliedern ist Pflicht. Dokumentieren Sie Kalkulationen und passen Sie Beiträge, wenn Ausgaben steigen.
Echte vs. unechte Beiträge und Kleinunternehmerregelung
Prüfen Sie, ob Beiträge als echte Mitgliedsbeiträge gelten (umsatzsteuerfrei) oder als unechte Leistungen (steuerpflichtig). Die Rechtslage ist teilweise noch ungeklärt; ziehen Sie Steuerberatung hinzu.
- Kleinunternehmergrenze: Vorjahr ≤22.000 €; laufendes Jahr vorauss. ≤50.000 €.
- Vereine beantragen eine Steuernummer und führen ordnungsgemäße Buchhaltung mit Kontenplan und Jahresabschluss.
- Schützen Sie personenbezogene Zahlungs‑ und Mitgliedsdaten nach DSGVO.
Für die verein gründen empfiehlt sich ein separates Vereinskonto, klare Freigabeprozesse und ein Vier‑Augen‑Prinzip bei Zahlungen. So erfüllen Sie steuerliche anforderungen und schaffen Vertrauen.
Cannabis Social Club gründen 2025: Schritt-für-Schritt zur Erlaubnis
Der Weg zur erlaubnis lässt sich in klare, praktische schritte gliedern. So behalten Sie den Überblick und vermeiden formale Fehler.
Wichtig: Gewinnung von Mitgliedern nur für volljährige Personen. Die Satzung muss Zweck und eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten festschreiben.
Mitglieder finden, Satzung finalisieren, Registereintrag sichern
Starten Sie mit einer Interessentenliste und kommunizieren Sie die nicht‑kommerzielle Ausrichtung klar.
Führen Sie die Gründungsversammlung durch, wählen Sie den Vorstand und erstellen Sie ein protokoll.
Erlaubnisantrag einreichen, Auflagen umsetzen, Start des Betriebs
Notarielle Beglaubigungen, Anmeldung zum Vereinsregister und die tatsächliche eintragung sind Pflicht. Erst dann erlangt der Verein Rechtsfähigkeit.
Stellen Sie den erlaubnisantrag vollständig zusammen: Registerdaten, Vorstände, Beschäftigte, Sicherheits‑ und Präventionskonzept sowie die Mengenplanung in Gramm.
- Interessentenliste aufbauen und Ziel kommunizieren.
- Satzung finalisieren, Gründungsversammlung durchführen.
- Protokoll, notarielle Beglaubigung, Einreichung beim Registergericht.
- Eintragung vereinsregister abwarten; danach erlaubnis beantragen.
- Auflagen umsetzen: Sicherung, Dokumentation, Schulungen.
- Pilotbetrieb: Abläufe testen, Qualitätssicherung starten.
| Phase | Kerntätigkeit | Ergebnis |
|---|---|---|
| Vorbereitung | Mitgliederwerbung, Satzung | Interessentenliste, fertige Satzung |
| Formalia | Notar, Registereinreichung | Protokoll, Eintragung |
| Behörde | Erlaubnisantrag, Nachweise | Behördliche Entscheidung, Mengenfestlegung |
| Start | Auflagen umsetzen, Pilot | Operativer Betrieb |
Hinweis: Das OLG München hat bestätigt, dass die Eintragung möglich ist, wenn die Satzung den Anbau und die Abgabe erst an die Erlaubnis knüpft. Reagieren Sie auf behördliche Rückfragen schnell, um Verzögerungen zu vermeiden.
Fazit
Zum Schluss bleibt festzuhalten, dass saubere Prozesse und klare satzung-Regelungen das Vertrauen der Behörden stärken. Mit einer soliden Vereinsstruktur und transparenter Dokumentation lassen sich die gesetzlichen vorgaben zuverlässig erfüllen.
Praktisch gilt: Starten Sie klein, prüfen Sie Mengen in Gramm und überwachen Sie die Einhaltung der Abgabe‑ und Jugendschutzlimits pro monat. Eine e.V.-Eintragung und eine vollständige erlaubnis sind dabei zentrale Meilensteine.
Kurzfassung: Wer die Anforderungen an Sicherheit, Prävention und Dokumentation ernst nimmt, schafft die Basis für erfolgreiche cannabis social clubs und anbauvereinigungen mit zufriedenen mitgliedern und stabiler Rechtsposition.
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