Seit dem 26. Juni 2025 gilt eine neue Ministerialbekanntmachung des Gesundheitsministeriums, die Blüten als kontrolliertes Heilkraut einordnet.
Der Verkauf ist nun an ein ärztliches Rezept gebunden, während der Eigenanbau zuhause erlaubt bleibt. Übergangsfristen von 30–90 Tagen geben Shops Zeit für Umstellung und Schulung.
Züchter und Exporteure brauchen eine DTAM‑GACP‑Zertifizierung (Dauer 90–180 Tage, Gültigkeit 3 Jahre). Apotheken und Verarbeiter melden monatlich per Phor.Tor.27/28/29.
Die Regierung prüft weiter mögliche Verschärfungen, etwa ein Verbot des Freizeitkonsums. Eine Rückstufung zu Betäubungsmitteln wurde bisher nicht angeordnet.
Dieser Guide erklärt praxisnah, was Händler beachten müssen, wie sich rezeptliche Abläufe gestalten und welche Dokumente Reisende und Expats sinnvollerweise mitführen.
Wesentliche Erkenntnisse
- Blüten sind offiziell als kontrolliertes Heilkraut klassifiziert.
- Verkauf nur gegen ärztliches Rezept; Eigenanbau bleibt erlaubt.
- Shops haben 30–90 Tage für organisatorische Anpassungen.
- Züchter/Exporteure benötigen DTAM‑GACP; Gültigkeit 3 Jahre.
- Monatliche Meldungen über Phor.Tor.27/28/29 sind Pflicht.
- Regierung plant Einschränkungen beim Freizeitkonsum, aber keine Rückstufung bisher.
Rechtslage in Thailand 2025 im Überblick: Was ist erlaubt, was steht zur Debatte?
Die aktuelle Rechtslage ordnet Blüten formal als kontrolliertes Heilkraut ein und setzt damit klare medizinische Prioritäten. Das Gesundheitsministerium überwacht nun die Nutzung und setzt strengere Regeln für den Verkauf.
Was weiterhin erlaubt ist
Medizinische Verwendung bleibt legal und ist ausdrücklich erlaubt. Der Eigenanbau zuhause ist weiterhin erlaubt und wird nicht als strafbares Besitzdelikt behandelt.
Besitz allein führt derzeit nicht automatisch zu strafrechtlichen Konsequenzen. Patienten mit ärztlichem Nachweis sind damit in einer sicheren Position.
Was sich ändert
Neu ist die verpflichtende Rezeptpflicht für den Verkauf von Blüten. Shops haben eine Übergangsfrist von 30–90 Tagen, um Abläufe, Dokumente und Schulungen anzupassen.
Die Regierung diskutiert politisch eine Verschärfung: Öffentliches Konsumverbot und mögliche Rückkehr zum Betäubungsmittelstatus für reinen Freizeitkonsum stehen auf der Agenda.
- Fokus auf medizinische Nutzun g: Verkauf nur gegen Verschreibung.
- Strenge Kontrolle: Gesundheitsministerium als zuständige Behörde.
- Für Shops: Frist zur Umstellung, verschärfte Durchsetzung bei Werbung und Online-Verkauf.
Thailand Cannabis Gesetzte 2025: Verkauf, Rezeptpflicht und Shop-Compliance
Verkauf und Abgabe unterliegen jetzt klaren Regeln, die Shops und Patienten praktisch betreffen.
Wer darf verschreiben? Ärzte nach dem Medical Profession Act, Praktiker der Thai Traditional Medicine sowie Zahnärzte können ein Rezept ausstellen. Einige Apotheken und Verkaufsstellen planen lokale Rezeptausstellung durch zertifiziertes Personal.
Übergangsfrist für Shops: Betriebe haben 30–90 Tage, um SOPs, Mitarbeiterschulungen und Prüfprozesse einzuführen. Nachweise zur Herkunft und Mengen müssen jederzeit abrufbar sein.
Indoor‑Konsum und Werbebeschränkungen
Rauchen in Verkaufsräumen ist nur erlaubt, wenn ein zugelassener Arzt die Anwendung überwacht. Ohne medizinische Aufsicht bleibt Indoor‑Konsum verboten.
Werbung, Online‑verkauf und öffentlicher Konsum sind untersagt. Betreiber sollten Schaufenster und digitale Kanäle strikt anpassen.
Dokumentation und Meldepflicht
Monatliche Meldungen sind Pflicht: Phor.Tor.27 (Einkauf), Phor.Tor.28 (Verarbeitung) und Phor.Tor.29 (Verkauf). Fehlende GACP- oder DTAM‑Nachweise führen zu Strafen und Zollrisiken beim Export.
Compliance‑Lücken können zu Bußgeldern, Lizenzverlust oder Beschlagnahme führen.
| Pflicht | Formular | Zeitraum |
|---|---|---|
| Einkauf von GACP‑Ware | Phor.Tor.27 | monatlich |
| Verarbeitung | Phor.Tor.28 | monatlich |
| Verkauf / Abgabe | Phor.Tor.29 | monatlich |
Anbau und Lizenzen: GACP, DTAM-Zertifizierung und Plook Ganja
Kommerzielle Betriebe stehen vor klaren Vorgaben: DTAM‑GACP ist Pflicht, private Nachweise reichen nicht. Die staatliche Zertifizierung ersetzt faktisch eine klassische Anbaugenehmigung.
Shops müssen GACP‑Blüten beziehen: Rückverfolgung, Zollrisiken und Formularnachweise
Händler dürfen nur GACP‑konforme Ware einkaufen. Die Lieferkette muss per Phor.Tor.27/28/29 lückenlos dokumentiert sein.
- DTAM‑GACP dauert 90–180 Tage; Gültigkeit: 3 Jahre.
- Drittzertifikate werden nicht akzeptiert.
- Fehlender Nachweis führt zu Beschlagnahme beim Zoll und finanziellem Risiko.
Privater Anbau zuhause: Registrierung, Plook‑Ganja‑App und Unterschiede
Der private anbau bleibt erlaubt, aber registrierung über die Plook‑Ganja‑App ist etabliert. Das trennt Haushaltsgärten klar vom kommerziellen Markt.
Kommerzielle Anbieter benötigen eine formelle Lizenz, strikte SOPs, Hygiene und Dokumentation. Das schafft Transparenz und reduziert Compliance‑Risiken.
„Ohne DTAM‑GACP gibt es kein legales Exportrecht — der Zoll handelt konsequent.“
| Anforderung | Zweck | Gültigkeit / Dauer |
|---|---|---|
| DTAM‑GACP | Qualitätssicherung für Handel & Export | 90–180 Tage Prüfung / 3 Jahre |
| Phor.Tor.27/28/29 | Rückverfolgbarkeit Einkauf, Verarbeitung, Verkauf | monatliche Meldung |
| Plook‑Ganja | Registrierung privater Bestände | fortlaufend |
Besitz, Konsum und Durchsetzung: Grenzen, Risiken und Praxis in 2025
Im Alltag heißt das: wer legal konsumiert, muss Mengen, Nachweise und Einkauf klar regeln.
Besitz- und Abgabemengen
Für Patientinnen und Patienten gilt: Abgaben dürfen den 30‑Tage‑Bedarf nicht übersteigen. In der Praxis gilt eine 30‑Gramm‑Grenze pro Monat.
Apotheken müssen jede Abgabe im Formular Phor.Tor.29 vermerken. Unstimmigkeiten können Ermittlungen gegen Shop und Käufer auslösen.
Durchsetzung in der Praxis
Der Stoff ist derzeit nicht als betäubungsmittel eingestuft. Trotzdem überwacht das Gesundheitsministerium streng.
Die Polizei kann bei Verstößen bis zu 48 Stunden festhalten. In schweren Fällen kann ein Richter Untersuchungshaft bis zu 84 Tage anordnen.
„Saubere Dokumentation reduziert das Risiko von Ermittlungen deutlich.“
Touristen und Ausländer
Touristen können mit gültigem Rezept kaufen; ein Eigenanbau durch ausländer ist riskant und meist nicht zulässig.
Öffentlicher Konsum bleibt tabu. Indoor‑Konsum ist nur unter ärztlicher Aufsicht erlaubt. Konsumenten sollten Rezept digital und gedruckt mitführen.
- Praxis‑Tipp: Kaufen Sie nur in zertifizierten shops mit GACP‑Nachweisen.
- Bewahren Sie Nachweise auf, um Missverständnisse beim verkauf zu vermeiden.
Zukunftsausblick: Regierungskurs, medizinische Nutzung versus Freizeitgebrauch
Aktuelle Signale aus der regierung deuten auf strengere Regeln für den Freizeitgebrauch hin. Die politische Stoßrichtung favorisiert eine klare Priorität für die medizinische nutzung.
Politische Signale 2025: Mögliche Verbote des Freizeitkonsums
Die Regierung plant, reinen konsum ohne ärztliche Begründung zu untersagen. Besitz ohne Nachweis könnte künftig strafbar werden.
Eine finale Rückstufung als betäubungsmittel ist bisher nicht beschlossen. Sie bleibt jedoch eine Option, falls die Durchsetzung scheitert.
Auswirkungen auf Shops, Konsumenten und Export
Für shops bedeutet das höhere Anforderungen: Schulungen, zertifizierte Rezeptprozesse und strengere Compliance werden zum Marktzugang.
- Exportierte Waren benötigen weiter DTAM‑GACP; fehlende Zertifikate riskieren Zollbeschlagnahme.
- Kundinnen und Kunden sollten Rezepte sicher aufbewahren und therapeutische Nachweise vorlegen.
- Marktbereinigung durch Lizenzprüfungen stärkt seriöse Anbieter.
Digitale Workflows wie E‑Rezepte können Prozesse vereinfachen und die Nachprüfbarkeit erhöhen.
Fazit
Für den verkauf zählt jetzt Dokumentation und Ausbildung. Wer Abläufe einführt, reduziert Risiken. Die neue Ordnung macht den Umgang mit cannabis planbar und medizinisch ausgerichtet.
Privater anbau bleibt weiterhin erlaubt. Beim besitz empfiehlt sich ein sauber dokumentiertes rezept, um Kontrollen gelassen zu bestehen.
Ausländer sollten keinen Anbau betreiben und nur mit ärztlicher Verschreibung einkaufen. Konsumenten profitieren, wenn sie in GACP-konformen Shops kaufen und Mengenlimits beachten.
Kurz: Mit Rezept, Transparenz und DTAM‑GACP als Nachweis lässt sich die medizinische Nutzung verantwortungsvoll und rechtssicher gestalten.
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