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Die häufigsten Anfängerfehler beim Eigenanbau

· 5 Min. Lesezeit· Gilt für Deutschland· Zuletzt geprüft am

Zu viel Wasser, zu viel Dünger, Licht im falschen Abstand, Schimmel beim Trocknen, und zwei Fehler, die keine gärtnerischen sind: eine Pflanze zu viel und Ernte für Freunde. Zehn typische Fehler mit Abhilfe.

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„Dinge, die ich gerne früher gewusst hätte“: Unter diesem Titel sammeln sich in Foren immer wieder dieselben Erfahrungen. Die meisten Fehler beim ersten Durchgang sind gärtnerisch und kosten Ertrag oder Nerven. Zwei sind rechtlich und können deutlich teurer werden. Hier sind zehn, jeweils mit Abhilfe. Wie die Ausstattung grundsätzlich aussieht, beschreibt der Artikel Cannabis anbauen für Anfänger.

1. Zu viel gießen

Der häufigste Fehler überhaupt, und er kommt aus Fürsorge. Wurzeln brauchen Luft. Steht die Erde dauernd nass, ersticken sie, die Blätter hängen schlaff, obwohl Wasser da ist, und an der Oberfläche können sich Trauermücken ansiedeln.

Abhilfe: Gießen nach Gewicht statt nach Kalender. Den Topf nach dem Gießen einmal anheben und sich das Gewicht merken; wieder gegossen wird erst, wenn er deutlich leichter ist und die obersten Zentimeter trocken sind. Töpfe mit Abflusslöchern und kein stehendes Wasser im Untersetzer.

2. Zu viel düngen

Mehr Dünger bedeutet nicht mehr Wachstum. Überdüngte Pflanzen zeigen verbrannte, braune Blattspitzen und dunkle, krallenartig gebogene Blätter. Junge Pflanzen in vorgedüngter Erde brauchen oft wochenlang gar nichts.

Abhilfe: Mit der Hälfte der auf der Packung angegebenen Menge beginnen und nur steigern, wenn die Pflanze hellgrün wird. Bei deutlicher Überdüngung einige Gießgänge nur mit klarem Wasser.

3. Licht zu nah oder zu fern

Zu nah, und die oberen Blätter bleichen aus oder rollen sich ein. Zu fern, und die Pflanze streckt sich mit langen, dünnen Stielen zum Licht.

Abhilfe: Mit dem Abstand beginnen, den der Hersteller der Leuchte für die jeweilige Phase angibt, und die Pflanzen beobachten. Ein einfacher Test: Die Hand auf Höhe der Triebspitzen sollte nach einigen Minuten keine unangenehme Wärme spüren. Die Leuchte wird mit den Pflanzen nachgezogen.

4. Den Geruch unterschätzen

In den ersten Wochen riecht kaum etwas. Ab der Blüte riecht es deutlich, im Treppenhaus und auf dem Balkon nebenan. Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass beim Eigenanbau „keine unzumutbaren Belästigungen und Störungen für die Nachbarschaft“ entstehen dürfen.

Abhilfe: Aktivkohlefilter von Anfang an einplanen, passend zur Lüfterleistung, und das Zelt leicht im Unterdruck betreiben, damit Luft nur durch den Filter entweicht. Was ein Geruchsstreit für Mieter bedeutet, steht im Artikel Cannabis in der Mietwohnung anbauen.

5. Schimmel beim Trocknen

Wochen der Arbeit können in wenigen Tagen verloren gehen. Zu dicht gehängte Blüten in einem feuchten, unbelüfteten Raum sind die klassische Ursache. Grauer Flaum oder ein muffiger Geruch sind Warnzeichen.

Abhilfe: Trocknen im Dunkeln bei etwa 18 bis 22 Grad und mittlerer Luftfeuchte, mit einem Hygrometer im Raum. Luft bewegen, aber nicht direkt auf die Blüten blasen. Genug Abstand zwischen den Zweigen. Befallene Blüten vollständig entsorgen.

6. Zu früh ernten

Nach Wochen des Wartens ist die Ungeduld groß, und die Blüten sehen schon fertig aus. Zu früh geerntete Blüten sind weniger ausgereift und verlieren beim Trocknen mehr an Volumen.

Abhilfe: Nicht nach Kalender ernten, sondern nach Reifezeichen. Die meisten Blütenhärchen sollten sich verfärbt und eingezogen haben, die Harzdrüsen unter einer einfachen Lupe von klar zu trüb gewechselt sein. Die Angabe auf der Samenpackung ist nur ein Anhaltspunkt.

7. Die Sicherung vergessen

§ 10 KCanG verlangt, Cannabis und Vermehrungsmaterial „durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen“. Das betrifft die Pflanzen, die Ernte und die Samen. Wer das nicht oder nicht richtig tut, handelt ordnungswidrig (§ 36 Absatz 1 Nummer 6), mit einem Bußgeldrahmen bis 30.000 Euro.

Abhilfe: Das Ministerium nennt als Beispiel, Pflanzen und Ernte „in abschließbaren Schränken oder Räumen“ aufzubewahren. Ein abschließbares Zelt oder ein abgeschlossener Raum genügt meist; die Ernte gehört in einen verschließbaren Behälter. Das gilt auch, wenn Besuch kommt oder jemand zum Gießen vorbeischaut.

8. Eine Pflanze zu viel

Ein Klassiker unter Anfängern: fünf Samen keimen lassen, „falls einer nicht aufgeht“, und dann alle behalten. § 9 Absatz 1 KCanG erlaubt „insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig“. Wer mehr als drei Pflanzen gleichzeitig anbaut, macht sich nach § 34 Absatz 1 Nummer 2 strafbar. Einen Puffer wie beim Besitz gibt es nicht.

Abhilfe: Nur so viele Samen keimen lassen, wie Plätze frei sind, und jede Pflanze im Topf mitzählen, auch die kleine in der Anzucht für den nächsten Durchgang. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt, dass alle Pflanzen über drei hinaus „unverzüglich und vollständig zu vernichten“ sind. Mehr zur Zählung steht im Artikel Cannabis selbst anbauen: Was erlaubt ist.

9. Ernte an andere weitergeben

Eine gute Ernte ist schnell größer als der eigene Bedarf, und der Gedanke liegt nahe, Freunden etwas abzugeben. § 9 Absatz 2 KCanG besteht aus einem Satz: „Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden.“ Die Weitergabe ist nach § 34 Absatz 1 Nummer 7 strafbar, auch unentgeltlich. Wer über 21 ist und an ein Kind oder einen Jugendlichen weitergibt, begeht in der Regel einen besonders schweren Fall (§ 34 Absatz 3).

Abhilfe: Die Ernte planen, bevor sie da ist. Zu Hause dürfen insgesamt höchstens 50 Gramm getrocknet lagern (§ 3 Absatz 2). Was darüber liegt, darf nicht behalten und nicht verschenkt werden. Wer regelmäßig mehr erntet oder gemeinsam anbauen möchte, findet im Vergleich Eigenanbau oder Anbauverein den legalen Weg dafür.

10. Hygiene und Schädlinge

Trauermücken, Spinnmilben und Thripse kommen über Erde, Kleidung, offene Fenster oder andere Zimmerpflanzen ins Zelt. Einmal etabliert, sind sie in einem warmen Zelt schwer loszuwerden.

Abhilfe: Sauberes Zelt vor jedem Durchgang, frische Erde, keine Zimmerpflanzen direkt daneben. Gelbtafeln zeigen früh, ob etwas fliegt. Blattunterseiten regelmäßig mit einer Lupe ansehen. Bei Befall frühzeitig handeln und keine Mittel verwenden, die nicht für Nutzpflanzen zugelassen sind.

Grenzen dieses Textes

Die Liste ist nicht vollständig, und die Symptome überschneiden sich: Hängende Blätter können von zu viel wie von zu wenig Wasser kommen. Der Text nennt keine Dünger, Mittel oder Marken und keine Ertrags- oder Wirkstoffangaben. Die rechtlichen Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Für Balkon und Garten gelten zusätzliche Punkte, siehe Outdoor-Anbau: Balkon und Garten richtig sichern.

Quellen


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Häufige Fragen

Woran erkenne ich, dass ich zu viel gieße?
Die Blätter hängen schlaff nach unten, obwohl die Erde feucht ist, und der Topf fühlt sich auch Tage nach dem Gießen schwer an. Abhilfe: erst wieder gießen, wenn die obersten Zentimeter trocken sind und der Topf deutlich leichter geworden ist.
Ist es schlimm, wenn ich eine vierte Pflanze keimen lasse, um eine Reserve zu haben?
Ja. § 9 Absatz 1 KCanG erlaubt höchstens drei Pflanzen gleichzeitig, und der Anbau von mehr als drei Pflanzen ist nach § 34 Absatz 1 Nummer 2 KCanG strafbar. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt, dass alle darüber hinausgehenden Pflanzen unverzüglich und vollständig zu vernichten sind.
Darf ich Freunden etwas von meiner Ernte schenken?
Nein. „Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden“ (§ 9 Absatz 2 KCanG). Das gilt auch für Geschenke und unter Volljährigen. Die Weitergabe ist nach § 34 Absatz 1 Nummer 7 KCanG strafbar.
Was tun, wenn beim Trocknen Schimmel auftaucht?
Befallene Blüten vollständig entsorgen, nicht abschneiden und den Rest verwenden. Für die nächste Ernte die Luftfeuchte beim Trocknen messen, für Luftbewegung ohne direkten Luftstrom sorgen und nicht zu dicht hängen.
Was passiert, wenn ich die Pflanzen nicht sichere?
Wer Cannabis oder Vermehrungsmaterial entgegen § 10 KCanG nicht oder nicht richtig vor dem Zugriff Dritter schützt, handelt ordnungswidrig (§ 36 Absatz 1 Nummer 6). Der Bußgeldrahmen reicht bis 30.000 Euro (§ 36 Absatz 2).

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